AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Veranstaltungen, Stand: 01/2022

1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Verträgen, die über die Veranstaltungen auf der Website www.aktivhof-lindengut.de zwischen Nicole Kühn – im Folgenden „Aktivhof Lindengut“ – und dem Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

Diese AGB gelten für alle maximal eintägigen Veranstaltungen. Hierzu gehören u.a. Lama-/Alpaka-Wandertouren, Kamelritte sowie Events aller Art, bei denen es sich im Sinne des Reiserechts um Einzelleistungen handelt.

Mit der Buchung eines Termins für eine Veranstaltung oder durch den Erwerb eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt der Aktivhof Lindengut nicht an, sofern dieser ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande mit: Nicole Kühn – Aktivhof „Lindengut“ | Auengrund 7 | 02899 Schönau-Berzdorf auf dem Eigen | OT Kiesdorf auf dem Eigen

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen vom Aktivhof „Lindengut“ auf der Website eingestellten Veranstaltungsbeschreibung, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium des Aktivhof „Lindengut“, nebst ergänzenden Informationen des Aktivhof „Lindengut“ für die jeweilige Veranstaltung, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Menschen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

Für eine Buchung, die im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. im Internet) gebucht wird, gilt:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Aktivhof „Lindengut“ gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ bietet der Kunde dem Aktivhof „Lindengut“ den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen “ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Aktivhof „Lindengut“  entsprechend seiner Buchung. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Vertragsbestätigung des Aktivhof „Lindengut“ beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gem. lit. f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

Der Aktivhof „Lindengut“ weist darauf hin, dass Buchungen von Freizeitveranstaltungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung bezüglich der Buchungen besteht.

3. Zahlung

Der Zahlungsbetrag versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt der Buchung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag wird mit der Auftragsbestätigung vollständig fällig. Die Bezahlung ist ausschließlich per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal möglich.

4. Gutscheine

Gutscheine gelten ausschließlich für die auf ihnen verzeichnete Dienstleistung und umfassen wertmäßig die gesetzliche Umsatzsteuer.
Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

Gutscheine, welche vom Aktivhof „Lindengut“ ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres, welches auf das Datum der Gutscheinausgabe folgt. Nach Ablauf dieser Frist besteht seitens des Kunden kein Rechtsanspruch mehr auf Leistungserbringung durch den Aktivhof „Lindengut“.

5. Datenschutz

Der Aktivhof „Lindengut“  stellt sicher, dass die Daten der Kunden bzw. der mitgebuchten Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung an Dritte nicht weitergegeben werden, sofern und soweit dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist. Der Aktivhof „Lindengut“ stellen sicher, dass Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.

Während einer Veranstaltung können Bilder gefertigt werden, die mit Einwilligung der Kunden auf den Social-Media-Kanälen des Aktivhof „Lindengut“ gepostet werden. Jeder Kunde kann sowohl der Bilderstellung als auch der Veröffentlichung jederzeit widersprechen.

6. Leistung, Leistungsänderung & Preisänderung nach Vertragsschluss

Die Leistungsverpflichtung des Aktivhof „Lindengut“ ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website des Aktivhof „Lindengut“, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium des Aktivhof „Lindengut“ unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Veranstaltung relevanten vorvertraglichen Informationen.

Mitarbeiter von Leistungsträgern sowie von Veranstaltungsvermittlern sind vom Aktivhof „Lindengut“ nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Ausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages abändern.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Aktivhof „Lindengut“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden. Der Aktivhof „Lindengut“ hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer gebuchten Leistung oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Kunden, die Inhalt des Vertrages wurde, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Aktivhof „Lindengut“ gesetzten angemessenen Frist
• die mitgeteilte Änderung der Leistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, oder
• ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
• die Teilnahme an einer vom Aktivhof „Lindengut“ gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Veranstaltung zu erklären.

Wenn der Kunde gegenüber dem Aktivhof „Lindengut“ nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Kunde vom Aktivhof „Lindengut“ unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.

7. Rücktritt durch den Kunden vor Veranstaltungsbeginn, Umbuchung und Vertragsübertragung (Ersatzperson)

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Aktivhof „Lindengut“ unter den am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vor Veranstaltungsbeginn zurück oder erscheint er nicht rechtzeitig zu Veranstaltungsbeginn, so verliert der Aktivhof „Lindengut“ den Anspruch auf den Ticketpreis. Stattdessen kann der Aktivhof „Lindengut“ eine angemessene Entschädigung vom Kunden verlangen.

Der Aktivhof „Lindengut“ hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Aktivhof „Lindengut“ wie folgt berechnet:

a) allgemeine Stornopauschale:
• bis 45. Tag 20 %
• ab 44. bis 22. Tag 30 %
• ab 21. bis 15. Tag 50 %
• ab 14. bis 7. Tag 80 %
• ab 6. Tag oder bei nicht rechtzeitigem Erscheinen 100 % des Ticketpreises

b) besondere Stornopauschale:
Sonderveranstaltungen, individuell ausgearbeitete Veranstaltungen sowie Gruppenveranstaltungen können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die im jeweiligen Angebot und der Vertragsbestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBG ausdrücklich hingewiesen wird.

Stornokosten entstehen jedenfalls auch dann, wenn einzelne Teilnehmer, die im Rahmen einer Gruppenbuchung gebucht wurden, storniert werden.

Umbuchungen sind generell nicht möglich. Eine Umbuchung kann vom Veranstalter jedoch aus Kulanz unter Berücksichtigung der verbleibenden Zeit bis zum gebuchten Veranstaltungstermin vorgenommen werden.

Das gesetzliche Recht des Kunden eine Vertragsübertragung auf einen anderen Kunden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung dem Aktivhof „Lindengut“ nicht später als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zugeht. Der Aktivhof „Lindengut“ kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Erfordernisse (z.B. körperliche Kondition) nicht erfüllt.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde eine Leistung, die der Aktivhof „Lindengut“ ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Ticketpreises. Gleiches gilt, wenn der Kunde mehr als 15 Minuten verspätet am Veranstaltungsort eintrifft oder eine Veranstaltung vor deren Ende abbricht.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Aktivhof „Lindengut“

Der Aktivhof „Lindengut“ kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.

Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Ausschreibung der Veranstaltung genannt. Ein Rücktritt des Aktivhof „Lindengut“ kann bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird der Aktivhof „Lindengut“ unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 7 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Kunden geleistete Zahlungen zurückerstatten.

Der Aktivhof „Lindengut“ behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung bei Unwetter-, Sturm-, Hagel-, Glatteis-, Gewitter- oder Hitzewarnung auch kurzfristig, also weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Auch die aktuelle Pandemielage (Corona) berechtigt den Veranstalter zur kurzfristigen Absage einer Tour. Eine Vorab-Information des Kunden kann nur erfolgen, wenn dieser dem Aktivhof „Lindengut“ eine Kontakt-Rufnummer genannt hat. Der Kunde erhält in diesem Fall einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises.

Muss eine Veranstaltung bei Auftreten eines der eben beschriebenen Umstände nach deren Beginn abgebrochen werden, dann erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe des halben Ticketpreises.

Der Aktivhof „Lindengut“ kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Hierbei sind die Eigenart und die Anforderungen der Veranstaltung sowie die Belange und die Sicherheit der Gruppe und der Tiere zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde den berechtigten Anweisungen der Veranstaltungsleitung nicht Folge leistet. Veranstaltungsleiter oder örtliche Vertreter des Aktivhof „Lindengut“ sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Kündigt der Aktivhof „Lindengut“, so behalten sie den Anspruch auf den Ticketpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.

10. Mitwirkung und Selbstverpflichtung des Kunden

Die Wandertouren und Ausritte des Aktivhof „Lindengut“ starten ab Hof .

Da die Veranstaltungen für jede Buchung speziell vorbereitet und für den gebuchten Zeitraum reserviert werden, muss der Kunde pünktlich zum gebuchten Zeitraum erscheinen und Verzögerungen aufgrund von Verkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Faktoren einkalkulieren. Bei unpünktlichem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht und die Teilnahme nicht gewährt werden. Das Ticket erlischt und es besteht kein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung.

Der Kunde muss die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen für die jeweilig geplante Veranstaltung erfüllen. Die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen werden bei den Ausschreibungen der Veranstaltungen genannt.

Voraussetzung für das alleinige Führen eines Lamas oder Alpakas ist prinzipiell ein Mindestalter von 14 Jahren. Kinder im Alter zwischen 8 und 13 Jahren können teilnehmen, dürfen Tiere aber nur gemeinsam mit einem Erwachsenen führen.

Beim Kamelreiten ist ein Mindestalter von 10 Jahren Voraussetzung für die Teilnahme. Der Reiter darf ein Maximalgewicht von 100kg nicht überschreiten.

Kinder unter 8 Jahren können an gesondert ausgeschriebenen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie von einem erziehungsberechtigten Erwachsenen begleitet werden. Bei einzelnen Veranstaltungen weicht das erforderliche Mindestalter ab. Entsprechende Angaben finden sich in der Ausschreibung der Veranstaltung. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt in allen Fällen ausschließlich den Erziehungsberechtigten.

Der Aktivhof „Lindengut“ weist die Kunden darauf hin, dass diese selbst für entsprechende wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk Verantwortung tragen. Der Aktivhof „Lindengut“ schließen jede Haftung für Verletzungen aufgrund unangemessener Kleidung oder unangemessenem Schuhwerk aus. Eine Mitnahme von Spazier- oder Wanderstöcken ist wegen der Tiere nicht gestattet.

Der Aktivhof „Lindengut“ kann einem Kunden die Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den geregelten Ablauf der Veranstaltung stören, andere Teilnehmer belästigen oder die Tiere falsch behandeln könnte.

Hunde dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen bzw. mitgeführt werden.

Der Aktivhof „Lindengut“ weist darauf hin, dass die Tiere nur auf Anweisung hin von unseren Kunden gefüttert werden dürfen.

Der Aktivhof „Lindengut“ legt großen Wert auf den Natur- und Tierschutz. Jeder Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die durch ihn verursachten Abfälle einschließlich Toilettenpapier zu sammeln und in geeigneten Abfallbehältern zu entsorgen.

Der Aktivhof „Lindengut“ weist darauf hin, dass Tiere im Allgemeinen und insbesondere Tiere in der Brut nicht gestört werden und Vogelnester nicht beschädigt werden dürfen. Dito weist der Aktivhof „Lindengut“ sicherheitshalber explizit darauf hin, dass geschützte Pflanzen nicht gesammelt werden dürfen.

11. Haftung des Aktivhof „Lindengut“

Die Haftung des Aktivhof „Lindengut“ für Mängel der Leistung ist auf solche Mängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Zur Minderung ist der Kunde nicht berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Mangelbeseitigung.

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

Der Aktivhof „Lindengut“ haftt nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

Der Aktivhof „Lindengut“ haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse (wie Wetterumschwünge, Gewitter, Hagel, Steinschlag oder Hochwasser) oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland, aber auch Angriffe von Wildtieren, Stiche oder Bisse von Insekten und nachfolgende Infektionen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind.

Im Falle von Verletzungen oder sonstigen medizinischen Notfällen kann es in den abgelegenen Regionen der Oberlausitz dauern, bis Hilfe gerufen werden kann und vor Ort eintrifft. Es besteht von Seiten des Aktivhof „Lindengut“ keine Möglichkeit, selbst Hilfstransporte zu übernehmen.

Der Aktivhof „Lindengut“ haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Der Aktivhof „Lindengut“ übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Der Aktivhof „Lindengut“ weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass er nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet sind.
Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.

13. Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist deutsch.

Auf Verträge zwischen dem Aktivhof „Lindengut“ und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unzulässigen Bestimmung tritt eine solche zulässige Regelung, die der unzulässigen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.